Der Verein und seine Mitglieder handeln nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetz. Kleingärten die im Rahmen dieses Gesetzes agieren profitieren von einem besonders günstigen Pachtzins.
Im Gegenzug regelt das Gesetz die Nutzung, Bebauung und Beschaffenheit der Gärten. So wird eine Kleingärtnerische Nutzung (“Drittelregelung“) und die Einhaltung von Ruhezeiten vorausgesetzt.
Unser Verein ist Mitglied des “Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.V.”. Die Rahmengartenordnung unseres Dachverbandes beschreibt detailliert und bindend, wie wir uns ein gemeinschaftliches Gärtnern in unserem Verein vorstellen.
Darüber hinaus regelt die Satzung unseres Vereins weiterführend und auf unsere Sparte angepasst Detailfragen.
Auflistung wichtige Gesetze, Verordnungen und Regeln: